DER VEREIN REGION BAMBERG
Im bereits 2007 gegründeten Verein Region Bamberg e. V. sind alle Kommunen des Landkreises Bamberg (außer der Stadt Schlüsselfeld), regionale Vereine und Verbände sowie engagierte BürgerInnen organisiert. Der Verein bildet die Grundlage zur Teilnahme am LEADER-Programm der Europäischen Union.
GEBIETSKULISSE DER
LAG REGION BAMBERG E. V.
HIER WIRD DURCH LEADER GEFÖRDERT
GEBIETSKULISSE DER
LAG REGION BAMBERG E. V.
HIER WIRD DURCH LEADER GEFÖRDERT
LEADER
LEADER ist die Abkürzung der französischen Begriffe: Liaison entre actions de développement de l’économie rurale; zu Deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.
Das LEADER-Programm unterstützt die Entwicklung der ländlichen Regionen. Die Besonderheit ist das „bottom-up“-Prinzip: Ideen zur Förderung und Entwicklung der Regionen kommen von den BürgerInnen selbst!
Lokale Aktionsgruppen wie die LAG Region Bamberg e. V. übernehmen die Beratung und helfen bei der Antragstellung, um die Fördergelder abzurufen.
Es werden innovative Projekte gefördert, die sich mit den Zielen der „Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)“ der Region Bamberg vereinbaren lassen.
DIE REGION BAMBERG
Die Region Bamberg zeichnet sich durch eine hohe Kulturdichte, zahlreiche überregional bedeutende Sehenswürdigkeiten und eine große landschaftliche Vielfalt aus. Das Main- und Regnitztal und die Talräume der größeren Zuflüsse verbinden die umgebenden Landschaften des Obermains, der wildromantischen Fränkischen Schweiz, des Steigerwaldes als grünem Herzen Frankens und der Haßberge mit ihrer Burgen- und Fachwerkromantik. Die Topographie eignet sich besonders gut zum Rad fahren und Wandern inmitten fränkischer und regional typischer Dorf- und Landschaftsstrukturen. Weitere Stärken sind die Vielfalt regionaler Spezialitäten wie Bier, Wurst, Wein, Gemüse, Brot und Fisch sowie die fränkische Kultur, Lebensart, Tradition und Sprache. Wie ein Magnet liegt im Zentrum der Region die UNESCO-Welterbestadt Bamberg, die 2012 die Landesgartenschau ausgerichtet hat.
Weitere Informationen zur Region:
DIE LOKALE ENTWICKLUNGSSTRATEGIE (LES)
DIE LOKALE ENTWICKLUNGSSTRATEGIE (LES)
Um Fördermittel aus dem LEADER-Programm zu erhalten, muss jede LAG eine Lokale Entwicklungsstrategie verfassen, in der die Ziele formuliert sind, die sich die Region für den Förderzeitraum gesetzt hat.
Die Entwicklungsziele der Region Bamberg wurden unter Beteiligung der Bevölkerung, der Kommunen und Vereine in verschiedenen Veranstaltungen erarbeitet. Sie umfassen wesentliche Aspekte des täglichen Lebens und sollen die künftige Entwicklung unserer ländlichen Region steuern.
Die vier Entwicklungsziele lauten:
Diese Entwicklungsziele werden weiter konkretisiert in sog. Oberzielen. Neue Projekte müssen sich den Entwicklungs- und Oberzielen zuordnen lassen, um gefördert werden zu können.
Die Erarbeitung der LES 2023-2027 fand unter einer neuen Überschrift statt: Resilienz – also die Stärkung der Krisenfestigkeit und Wandlungsfähigkeit der Region. Dabei müssen fünf wesentliche Herausforderungen in den Blick genommen werden: Anpassung an den Klimawandel, Ressourcenschutz und Artenvielfalt, Sicherung der Daseinsvorsorge, regionale Wertschöpfung und sozialer Zusammenhalt.
Die neue Fassung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027 finden Sie hier.
ZIELE DER LOKALEN ENTWICKLUNGSSTRATEGIE (LES) 2023-2027
DER LAG REGION BAMBERG E.V.
SCHRITT FÜR SCHRITT ZUM LEADER-ZUSCHUSS
SCHRITT FÜR SCHRITT ZUM LEADER-ZUSCHUSS
- Wer kann einen Antrag auf LEADER-Fördermittel stellen?
Neben Privatpersonen und Vereinen sind auch Kommunen und Unternehmen antragsberechtigt. - Ihre Projektidee – Beratungsgespräch
Sie haben eine Projektidee und möchten wissen, ob Sie dafür einen Zuschuss erhalten können? Dazu wenden Sie sich an das LAG- Management, welches Sie gerne berät. - Projektgespräch mit dem LEADER-Koordinator
Nach der Prüfung durch das LAG-Management, ob das Projekt mit den Entwicklungszielen der LAG vereinbar ist, erfolgt die Abstimmung mit dem LEADER-Koordinator. Er prüft, ob ein Projekt grundsätzlich bzw. unter welchen Voraussetzungen förderfähig ist. - Projektvorstellung im Entscheidungsgremium der LAG
Sowie die Voraussetzungen unter Punkt 3 erfüllt sind, wird das Projekt durch das LAG-Management bzw. dem Projektträger im Entscheidungsgremium (= Vorstand der LAG) vorgestellt. Daraufhin erfolgt die Bewertung nach einem Projektauswahlverfahren, in dem bestimmte Anforderungen erfüllt werden müssen. - Beschluss durch das Entscheidungsgremium
Nach einem positiven Beschluss durch das Entscheidungsgremium beginnt die eigentliche Antragstellung. - Zusammenstellung aller Unterlagen
Neben dem Ausfüllen des Antragsformulars sind noch verschiedene ergänzende Unterlagen für die Antragstellung notwendig. Diese können von Projekt zu Projekt unterschiedlich sein. Das LAG-Management steht Ihnen in allen Fragen zu diesem Arbeitsschritt gerne hilfreich zur Seite. - Abgabe des Antrags bei der Bewilligungsstelle
Die Antragsstellung erfolgt elektronisch im Online-Portal unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben. - Bewilligung
Nach der Bewilligung erfolgt die Zusendung des Förderbescheids an den Antragsteller. Ab diesem Zeitpunkt kann mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden.
KEINE GROSSE IDEE? KEIN PROBLEM!
KEINE GROSSE IDEE? KEIN PROBLEM!
Es müssen nicht immer die großen Projekte sein. Auch die vielen kleinen Ideen, mit denen aktive BürgerInnen die Region prägen, tragen zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungs- strategie bei.
Im Rahmen des Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ fördert die LAG Region Bamberg relativ unbürokratisch Maßnahmen lokaler Akteure, die den Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie dienen und das Bürger- engagement in der Region stärken.
Über die Anträge entscheidet das Entscheidungsgremium der LAG. Bei positiver Entscheidung über die Unterstützung einer Einzelmaßnahme schließt die LAG mit dem lokalen Akteur eine Zielvereinbarung ab.
In dieser sind die Beschreibung des Projekts, der Durchfüh- rungszeitraum, die Höhe der Unterstützung sowie die zu erbringenden Nachweise für die Durchführung der Maßnahme enthalten.
Nach erfolgtem Nachweis wird dem lokalen Akteur die Förde- rung ausgezahlt.