Wir unterstützen Bürger, ihre Heimat zu gestalten!

LEADER

LEADER ist die Abkürzung der französischen Begriffe: Liaison entre actions de développement de l’économie rurale; zu Deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.

Das LEADER-Programm unterstützt die Entwicklung der ländlichen Regionen. Die Besonderheit ist das „bottom-up“-Prinzip: Ideen zur Förderung und Entwicklung der Regionen kommen von den BürgerInnen selbst!

Lokale Aktionsgruppen wie die LAG Region Bamberg e. V. übernehmen die Beratung und helfen bei der Antragstellung, um die Fördergelder abzurufen.

Es werden innovative Projekte gefördert, die sich mit den Zielen der „Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)“ der Region Bamberg vereinbaren lassen.

Die LAGn unterstützen und steuern den Entwicklungsprozess, sind Anlaufstelle für Projektideen und bringen die verschiedenen Akteure in der Region zusammen.

Das Programm LEADER fördert bereits seit 1991 modellhafte innovative Aktionen im ländlichen Raum. Die LAG Region Bamberg e. V. nahm in der Förderperiode 2007-2013 zum ersten Mal an diesem Programm teil und setzt ihre Arbeit auch in der aktuellen Förderperiode 2014-2020 fort.

Die LAG Region Bamberg wird vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Coburg-Kulmbach betreut. Die Projektberatung hat LEADER-Koordinator Michael Hofmann inne, der im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg sitzt.

Weitere Informationen zum EU-Förderprogramm „LEADER in ELER“ erhalten Sie unter Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

LEADER setzt auf Erfahrungsaustausch und Kooperation. Für die Vernetzung der LEADER-Akteure in Deutschland ist seit Mitte 1997 die Deutsche Vernetzungsstelle (DVS) aktiv.

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DIE LOKALE ENTWICKLUNGSSTRATEGIE (LES)

Um Fördermittel aus dem LEADER-Programm zu erhalten, muss jede LAG eine Lokale Entwicklungsstrategie verfassen, in der die Ziele formuliert sind, die sich die Region für den Förderzeitraum gesetzt hat.

Die Entwicklungsziele der Region Bamberg wurden unter Beteiligung der Bevölkerung, der Kommunen und Vereine in verschiedenen Veranstaltungen erarbeitet. Sie umfassen wesentliche Aspekte des täglichen Lebens und sollen die künftige Entwicklung unserer ländlichen Region steuern.

Die vier Entwicklungsziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (2023-2027) lauten:

  • Zukunftsorientierte Siedlungsentwicklung:
    zusammen leben, arbeiten und sich versorgen

  • Vielfältige Teilhabe und Kultur

  • Wertvolle Kulturlandschaft als Lebensraum

  • Regionale Wertschöpfungsketten und nachhaltige Erholung

Diese Entwicklungsziele werden weiter konkretisiert in sog. Oberzielen. Neue Projekte müssen sich den Entwicklungs- und Oberzielen zuordnen lassen, um gefördert werden zu können.

Die Erarbeitung der LES 2023-2027 fand unter einer neuen Überschrift statt: Resilienz – also die Stärkung der Krisenfestigkeit und Wandlungsfähigkeit der Region. Dabei müssen fünf wesentliche Herausforderungen in den Blick genommen werden: Anpassung an den Klimawandel, Ressourcenschutz und Artenvielfalt, Sicherung der Daseinsvorsorge, regionale Wertschöpfung und sozialer Zusammenhalt.

Die neue Fassung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027 finden Sie hier.

ZIELE DER LOKALEN ENTWICKLUNGSSTRATEGIE (LES) 2023-2027
DER LAG REGION BAMBERG E.V.

ÄNDERUNGEN DER LOKALEN ENTWICKLUNGSSTRATEGIE 2023-2027

Änderungen der LES während der 17. Mitgliederversammlung am 24.03.2023

Am 24.03.2023 wurde während der 17. Mitgliederversammlung der LAG Region Bamberg e. V. die Lokale Entwicklungsstrategie der LAG Region Bamberg e. V. mit Stand vom 14.07.2022 nach einstimmigem Beschluss der Mitglieder bezüglich folgender Punkte geändert:

  1. Änderung der Zusammensetzung des LAG -Entscheidungsgremiums (Neubildung der Interessensgruppen gemäß der Handlungsfelder der LES: Öffentlicher Sektor, Siedlung und Leben, Teilhabe und Kultur, Landschaft und nachhaltiges Handeln sowie Wirtschaft und Erholung) (betrifft die S. 11-15)
  1. Erklärung zur angemessenen Beteiligung von Frauen und jungen Menschen in der LAG (betrifft S. 13)
  1. Hinweis, dass sich die Fördersätze nach der bayerischen LEADER -Förderrichtlinie richten (Finanzplanung) (betrifft S. 52)
  1. Übertragung der Befugnisse zur Umsetzung der LES von der Mitgliederversammlung auf das LAG -Entscheidungsgremium, dadurch Änderungen der Aufgaben des LAG -Entscheidungsgremiums und der Mitgliederversammlung (betrifft S. 13)
  1. Einfügen des LES-Beschlusses der 17. Mitgliederversammlung der LAG Region Bamberg e.V. (betrifft S. 61 – 63)
  1. Aktualisierung der Satzung des Vereins Region Bamberg e. V. (betrifft S. 68 – 70)

Änderungen der LES während der 59. Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums am 17.10.2023

Am 17.10.2023 wurde während der 59. Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums die Lokale Entwicklungsstrategie der LAG Region Bamberg e. V. mit Stand vom 24.03.2023 nach einstimmigem Beschluss des Vorstands bezüglich des folgenden Punktes geändert:

Auf Seite 80 der LES wurde bei der Checkliste Projektauswahlkriterien die bisherige Zuschussobergrenze pro Projekt bei LEADER von ursprünglich 200.000 € auf 250.000 € angepasst („Anforderungen für Projekte > 250.000 € Zuwendung“ statt ursprünglich“ Anforderungen für Projekte > 200.000 € Zuwendung“).

Änderungen der LES während der 61. Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums am 29.04.2024

Am 29.04.2024 wurde während der 61. Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums die Lokale Entwicklungsstrategie der LAG Region Bamberg e. V. mit Stand vom 17.10.2023 nach einstimmigem Beschluss des Vorstands bezüglich des folgenden Punktes geändert:

Auf Seite 52 der LES wurde die Finanzplanung (Budgetverteilung auf die einzelnen Entwicklungsziele) von ursprünglich 25% je Entwicklungsziel (EZ) auf eine den Anforderungen entsprechende Aufteilung angepasst.

15% für das EZ 1 = Zukunftsorientierte Siedlungsentwicklung: zusammen leben, arbeiten und sich versorgen

45% für das EZ 2 = Vielfältige Teilhabe und Kultur

15% für das EZ 3 = Wertvolle Kulturlandschaft als Lebensraum

25% für das EZ 4 = Regionale Wertschöpfungsketten und nachhaltige Erholung

LES Änderung Aufteilung LEADER-Mittel 29.04.2024

LES Änderung Aufteilung LEADER-Mittel 29.04.2024

Änderungen der LES während der 62. Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums am 11.07.2024

Am 11.07.2024 wurde während der 62. Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums die Lokale Entwicklungsstrategie der LAG Region Bamberg e. V. mit Stand vom 29.04.2024 nach einstimmigem Beschluss des Vorstands bezüglich des folgenden Punktes geändert:

Änderung der Geschäftsordnung für das LAG-Entscheidungsgremium

Hintergrund:

  • Umlaufverfahren müssen alle Vorgaben für ein LEADER-Projektauswahlverfahren erfüllen (transparent, diskriminierungsfrei, etc.)
  • Hierzu gehört auch der Aufruf mit Fristsetzung zur Einreichung von Projektbe-schreibungen
  • Aktuelle GO beinhaltet die Bedingung der Projektvorstellung für Projektbeschlüsse im Umlaufverfahren (§ 4 Abstimmungsverfahren)
  • Widerspricht der Anforderung, dass alle Projektträger die gleiche Möglichkeit zur Einreichung von Projektbeschreibungen haben müssen

Vorschlag zur Änderung des § 4 Abstimmungsverfahren:

  • 4 Abstimmungsverfahren Punkt 2 wird geändert in:
  1. Schriftliche Abstimmung des Entscheidungsgremium im Umlaufverfahren (Ausnahmefall).
  • 4 Abstimmungsverhalten Punkt 3 entfällt:
  1. Die Schriftliche Abstimmung im Umlaufverfahren sollte nur in Ausnahmefällen angewendet werden. Sie sollte – außer in Ausnahmesituationen – zudem nur erfolgen, wenn das Projekt bzw. eine Entscheidung zur LES-Änderung in einer vorherigen Sitzung des Entscheidungsgremiums vorbesprochen wurde [und das Entscheidungsgremium einer Entscheidung im Umlaufverfahren zugestimmt hat].

Der in der Sitzung gefasste Beschluss lautet:

„Das Entscheidungsgremium der LAG Region Bamberg e.V. beschließt die Geschäftsordnung für das LAG-Entscheidungsgremium für die Förderperiode 2023 – 2027 in der erarbeiteten und vorgelegten Fassung.“

FÖRDERUNG

Grundlage für eine Teilnahme am LEADER-Programm ist unsere Lokale Entwicklungsstrategie (LES), die von einer Projektgruppe am Landratsamt Bamberg unter Mithilfe zahlreicher regionaler Akteure erstellt wurde. Der zentrale Anspruch dieses Konzeptes ist es, Akteure und Projekte miteinander zu vernetzen. Dadurch soll die regionale Identität gestärkt und eine ökologisch, ökonomisch und sozial-kulturell nachhaltige Entwicklung der Region unterstützt werden.

Die Lokale Entwicklungsstrategie formuliert vier Entwicklungsziele konkretisiert diese in Handlungszielen. Damit ein Projekt über LEADER gefördert werden kann, muss das Projekt mindestens eines der Entwicklungsziele und eines der Handlungsziele erfüllen.

Die entwickelten Projekte werden mit dem LAG-Management besprochen und dann durch die Vorstandschaft, dem so genannten Entscheidungsgremium, anhand der durch die LAG verabschiedeten Projektauswahlkriterien bewertet. Sie entscheidet darüber, ob ein Projekt mit der Zielsetzung der LES vereinbar ist und somit in das LEADER-Förderverfahren aufgenommen werden soll.

ANTRAGSTELLUNG

  1. Wer kann einen Antrag auf LEADER-Fördermittel stellen?
    Neben Privatpersonen und Vereinen sind auch Kommunen und Unternehmen antragsberechtigt.
  2. Ihre Projektidee – Beratungsgespräch
    Sie haben eine Projektidee und möchten wissen, ob Sie dafür einen Zuschuss erhalten können? Dazu wenden Sie sich an das LAG- Management, welches Sie gerne berät.
  3. Projektgespräch mit dem LEADER-Koordinator
    Nach der Prüfung durch das LAG-Management, ob das Projekt mit den Entwicklungszielen der LAG vereinbar ist, erfolgt die Abstimmung mit dem LEADER-Koordinator. Er prüft, ob ein Projekt grundsätzlich bzw. unter welchen Voraussetzungen förderfähig ist.
  4. Projektvorstellung im Entscheidungsgremium der LAG
    Sowie die Voraussetzungen unter Punkt 3 erfüllt sind, wird das Projekt durch das LAG-Management bzw. dem Projektträger im Entscheidungsgremium (= Vorstand der LAG) vorgestellt. Daraufhin erfolgt die Bewertung nach einem Projektauswahlverfahren, in dem bestimmte Anforderungen erfüllt werden müssen.
  5. Beschluss durch das Entscheidungsgremium
    Nach einem positiven Beschluss durch das Entscheidungsgremium beginnt die eigentliche Antragstellung.
  6. Zusammenstellung aller Unterlagen
    Neben dem Ausfüllen des Antragsformulars sind noch verschiedene ergänzende Unterlagen für die Antragstellung notwendig. Diese können von Projekt zu Projekt unterschiedlich sein. Das LAG-Management steht Ihnen in allen Fragen zu diesem Arbeitsschritt gerne hilfreich zur Seite.
  7. Abgabe des Antrags bei der Bewilligungsstelle
    Die Antragsstellung erfolgt elektronisch im Online-Portal unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben.
  8. Bewilligung
    Nach der Bewilligung erfolgt die Zusendung des Förderbescheids an den Antragsteller. Ab diesem Zeitpunkt kann mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden.

Förderung von Kleinprojekten

LEADER fördert kleinere Projekte – Unterstützung Bürgerengagement

Das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ ist ein Projekt zur Umsetzung der LES.
Im Rahmen des Projekts unterstützt die LAG Region Bamberg auf formlose schriftliche Anfrage hin nicht wettbewerbsrelevante Maßnahmen lokaler Akteure (keine kommunalen Körperschaften), die den Entwicklungszielen ihrer LES dienen und das Bürgerengagement in der Region stärken.

Welche konkreten Einzelmaßnahmen unterstützt werden, entscheidet das Entscheidungsgremium. Bei einem positiven Votum schließt der Akteur eine Zielvereinbarung mit der LAG ab, in der die Maßnahme beschrieben und die Höhe der Unterstützung festgelegt wird. Diese beträgt 80% der nachgewiesenen Nettokosten, maximal jedoch 3.000 €.

Bei den Einzelmaßnahmen lokaler Akteure gilt folgender Ablauf:

  • Der lokale Akteur stellt eine formlose schriftliche Anfrage an die LAG, mit kurzer Darstellung der geplanten Einzelmaßnahme und angefragter Höhe der Unterstützung
  • Die LAG entscheidet über die Unterstützung und deren Höhe entsprechend Ihrer Regelungen.
  • Die LAG schließt eine Zielvereinbarung zur Durchführung der Einzelmaßnahem mit dem lokalen Akteur ab
  • Der lokale Akteur weist die Durchführung der Einzelmaßnahme gegenüber der LAG nach (kurzer Sachbericht, bezahlte Rechnungen bzw. ähnliche Belege, ggf. Pressebericht, Fotos etc.)
  • Die LAG bezahlt dem lokalen Akteur die vereinbarte Unterstützung, wenn die Einzelmaßnahme wie vereinbart durchgeführt wurde.

Das LAG-Management berät Sie gerne, ob und wie Sie eine Unterstützung für Ihre Maßnahme erhalten können

WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Ihre Ansprechpartner

Postanschrift:

  • LAG Region Bamberg e. V.
    LAG-Management

    Bettina Fritzler und Kathrin Salm

    Ludwigstraße 23
    96052 Bamberg

  • 0951 85-451

Der Weg zu uns:

  • Geschäftsstelle
    LAG Region Bamberg e. V.

    Ludwigstraße 25
    (ehem. Posthochhaus)
    Eingang A, 1. OG,
    Zimmer N 104 / 105

    Parkmöglichkeiten für Besucher bestehen auf dem Parkplatz des Landratsamtes Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg. Um vom Parkplatz zur Geschäftsstelle zu gelangen, gehen Sie links am Hauptgebäude des LRA vorbei zur Ludwigstraße. Wenden Sie sich nach links und laufen an der Gebäudeseite entlang bis Sie den Platz erreichen. Wenden Sie sich erneut nach links: Der Eingang A befindet sich zu Ihrer Linken!
    Ortskundige können durch den Hintereingang des Supermarktes den Weg abkürzen.

Unsere Sprechzeiten:

  • Montag              8:30 – 12:30 Uhr

    Dienstag            8:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch           8:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag       8:30 – 12:30 Uhr

    Freitag                8:30 – 12:00 Uhr

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