Wir unterstützen Bürger, ihre Heimat zu gestalten!

WAS IST LEADER?

LEADER ist die Abkürzung der französischen Begriffe: Liaison entre actions de développement de l‘conomie rurale; zu Deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.

Das LEADER-Programm unterstützt die Entwicklung der ländlichen Regionen. Die Besonderheit ist das „bottom-up“-Prinzip: Ideen zur Förderung und Entwicklung der Regionen kommen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst!

Lokale Aktionsgruppen wie die LAG Region Bamberg e. V. übernehmen die Beratung und helfen bei der Antragstellung, um die Fördergelder abzurufen.

Es werden innovative Projekte gefördert, die sich mit den Zielen der „Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)“ der Region Bamberg vereinbaren lassen.

Die LAGn unterstützen und steuern den Entwicklungsprozess, sind Anlaufstelle für Projektideen und bringen die verschiedenen Akteure in der Region zusammen.

Das Programm LEADER fördert bereits seit 1991 modellhafte innovative Aktionen im ländlichen Raum. Die LAG Region Bamberg e. V. nahm in der Förderperiode 2007-2013 zum ersten Mal an diesem Programm teil und setzt ihre Arbeit seitdem auch über die Förderperiode 2014-2022 hinaus in der aktuellen Förderperiode 2023-2027 fort.

Die LAG Region Bamberg wird vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Coburg-Kulmbach betreut. Die Projektberatung hat der LEADER-Koordinator inne, der im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg sitzt.

Weitere Informationen zum EU-Förderprogramm „LEADER in ELER“ erhalten Sie unter Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

LEADER setzt auf Erfahrungsaustausch und Kooperation. Für die Vernetzung der LEADER-Akteure in Deutschland ist seit Mitte 1997 die Deutsche Vernetzungsstelle (DVS) aktiv.

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DIE LOKALE ENTWICKLUNGSSTRATEGIE (LES)

Um Fördermittel aus dem LEADER-Programm zu erhalten, muss jede LAG eine Lokale Entwicklungsstrategie verfassen, in der die Ziele formuliert sind, die sich die Region für den Förderzeitraum gesetzt hat.

Die Strategie und die damit verbundenen Ziele der Region Bamberg wurden unter Beteiligung der Bevölkerung, der Kommunen und Vereine in verschiedenen Veranstaltungen erarbeitet. Sie umfassen wesentliche Aspekte des täglichen Lebens und sollen die künftige Entwicklung unserer ländlichen Region steuern. Es wurden 4 Entwicklungsziele formuliert, die in Oberzielen und Handlungszielen weiter konkretisiert werden.

Damit ein Projekt über LEADER gefördert werden kann, muss das Projekt mindestens einem Entwicklungsziel und einem Handlungsziel zugeordnet werden, denn die Projektförderung bildet das zentrale Instrument zur Umsetzung der LES.

ZIELSYSTEMATIK

Entwicklungsziel: Zukunftsorientierte Siedlungsentwicklung: zusammen leben, arbeiten und sich versorgen

Entwicklungsziel: Vielfältige Teilhabe und Kultur

Entwicklungsziel: Wertvolle Kulturlandschaft als Lebensraum

Entwicklungsziel: Regionale Wertschöpfungsketten und nachhaltige Erholung

Die Erarbeitung der LES 2023-2027 fand unter der Überschrift statt: Resilienz – also die Stärkung der Krisenfestigkeit und Wandlungsfähigkeit der Region. Deshalb sollen geförderte Projekte zusätzlich folgende Herausforderungen mit in den Blick nehmen:

  • Anpassung an den Klimawandel
  • Ressourcenschutz und Artenvielfalt
  • Sicherung der Daseinsvorsorge
  • regionale Wertschöpfung
  • sozialer Zusammenhalt

ÄNDERUNGEN DER LOKALEN ENTWICKLUNGSSTRATEGIE 2023-2027

Per Umlaufverfahren hat das LAG-Entscheidungsgremium im Abstimmungszeitraum 02.04.-12.04.2026 folgenden Beschluss zur Anpassung der Finanzplanung der LES gefasst:

„Bei sich abzeichnender Budgetausschöpfung kann das Budget flexibel und bedarfsgerecht entsprechend des Rankings der Einzelprojekte vergeben werden. Damit wird gewährleistet, dass die besten Projekte im Sinne der Erreichung der Ziele der LES insgesamt zum Zug kommen. Eine Überschreitung der grundsätzlichen Obergrenze von 250.000 € pro Projekt ist nicht möglich.
Beim ersten Projekt, für das gem. Rankingliste die noch verfügbaren Mittel nicht mehr vollständig ausreichen, ist ein LAG-Beschluss nur in Höhe der noch freien Fördersumme möglich. Bei Punktgleichheit wird ein nicht produktives Projekt bevorzugt. Bei mehreren nichtproduktiven Projekten wird das Projekt bevorzugt, das dem Entwicklungsziel mit der geringsten Auslastung dient. Andernfalls ist für keines der punktgleichen Projekte ein positiver LAG-Beschluss möglich. Sobald das Budget erschöpft ist, ist kein positiver LAG-Beschluss zu Projekten mehr möglich.“

Die bisherige Budgetverteilung auf die einzelnen Entwicklungsziele (LES Seite 52 / Stand 05.02.2025) ist damit aufgelöst.

Am 05.02.2025 wurde während der 64. Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums die Lokale Entwicklungsstrategie der LAG Region Bamberg e. V. mit Stand vom 11.07.2024 nach einstimmigem Beschluss des Vorstands bezüglich des folgenden Punktes geändert:

Auf Seite 52 der LES wurde die Finanzplanung (Budgetverteilung auf die einzelnen Entwicklungsziele) auf eine den Anforderungen entsprechende Aufteilung angepasst.

15% für das EZ 1 = Zukunftsorientierte Siedlungsentwicklung: zusammen leben, arbeiten und sich versorgen

60% für das EZ 2 = Vielfältige Teilhabe und Kultur

10% für das EZ 3 = Wertvolle Kulturlandschaft als Lebensraum

15% für das EZ 4 = Regionale Wertschöpfungsketten und nachhaltige Erholung

LES Änderung Aufteilung LEADER-Mittel 05.02.2025

LES Änderung Aufteilung LEADER-Mittel 05.02.2025

Hintergrund:

  • Umlaufverfahren müssen alle Vorgaben für ein LEADER-Projektauswahlverfahren erfüllen (transparent, diskriminierungsfrei, etc.)
  • Hierzu gehört auch der Aufruf mit Fristsetzung zur Einreichung von Projektbe-schreibungen
  • Aktuelle GO beinhaltet die Bedingung der Projektvorstellung für Projektbeschlüsse im Umlaufverfahren (§ 4 Abstimmungsverfahren)
  • Widerspricht der Anforderung, dass alle Projektträger die gleiche Möglichkeit zur Einreichung von Projektbeschreibungen haben müssen

Vorschlag zur Änderung des § 4 Abstimmungsverfahren:

  • 4 Abstimmungsverfahren Punkt 2 wird geändert in:
  1. Schriftliche Abstimmung des Entscheidungsgremium im Umlaufverfahren (Ausnahmefall).
  • 4 Abstimmungsverhalten Punkt 3 entfällt:
  1. Die Schriftliche Abstimmung im Umlaufverfahren sollte nur in Ausnahmefällen angewendet werden. Sie sollte – außer in Ausnahmesituationen – zudem nur erfolgen, wenn das Projekt bzw. eine Entscheidung zur LES-Änderung in einer vorherigen Sitzung des Entscheidungsgremiums vorbesprochen wurde [und das Entscheidungsgremium einer Entscheidung im Umlaufverfahren zugestimmt hat].

Der in der Sitzung gefasste Beschluss lautet:

„Das Entscheidungsgremium der LAG Region Bamberg e.V. beschließt die Geschäftsordnung für das LAG-Entscheidungsgremium für die Förderperiode 2023 – 2027 in der erarbeiteten und vorgelegten Fassung.“

Am 11.07.2024 wurde während der 62. Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums die Lokale Entwicklungsstrategie der LAG Region Bamberg e. V. mit Stand vom 29.04.2024 nach einstimmigem Beschluss des Vorstands bezüglich des folgenden Punktes geändert:

Am 29.04.2024 wurde während der 61. Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums die Lokale Entwicklungsstrategie der LAG Region Bamberg e. V. mit Stand vom 17.10.2023 nach einstimmigem Beschluss des Vorstands bezüglich des folgenden Punktes geändert:

Auf Seite 52 der LES wurde die Finanzplanung (Budgetverteilung auf die einzelnen Entwicklungsziele) von ursprünglich 25% je Entwicklungsziel (EZ) auf eine den Anforderungen entsprechende Aufteilung angepasst.

15% für das EZ 1 = Zukunftsorientierte Siedlungsentwicklung: zusammen leben, arbeiten und sich versorgen

45% für das EZ 2 = Vielfältige Teilhabe und Kultur

15% für das EZ 3 = Wertvolle Kulturlandschaft als Lebensraum

25% für das EZ 4 = Regionale Wertschöpfungsketten und nachhaltige Erholung

LES Änderung Aufteilung LEADER-Mittel 29.04.2024

LES Änderung Aufteilung LEADER-Mittel 29.04.2024

Am 17.10.2023 wurde während der 59. Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums die Lokale Entwicklungsstrategie der LAG Region Bamberg e. V. mit Stand vom 24.03.2023 nach einstimmigem Beschluss des Vorstands bezüglich des folgenden Punktes geändert:

Auf Seite 80 der LES wurde bei der Checkliste Projektauswahlkriterien die bisherige Zuschussobergrenze pro Projekt bei LEADER von ursprünglich 200.000 € auf 250.000 € angepasst („Anforderungen für Projekte > 250.000 € Zuwendung“ statt ursprünglich“ Anforderungen für Projekte > 200.000 € Zuwendung“).

Am 24.03.2023 wurde während der 17. Mitgliederversammlung der LAG Region Bamberg e. V. die Lokale Entwicklungsstrategie der LAG Region Bamberg e. V. mit Stand vom 14.07.2022 nach einstimmigem Beschluss der Mitglieder bezüglich folgender Punkte geändert:

  1. Änderung der Zusammensetzung des LAG -Entscheidungsgremiums (Neubildung der Interessensgruppen gemäß der Handlungsfelder der LES: Öffentlicher Sektor, Siedlung und Leben, Teilhabe und Kultur, Landschaft und nachhaltiges Handeln sowie Wirtschaft und Erholung) (betrifft die S. 11-15)
  1. Erklärung zur angemessenen Beteiligung von Frauen und jungen Menschen in der LAG (betrifft S. 13)
  1. Hinweis, dass sich die Fördersätze nach der bayerischen LEADER -Förderrichtlinie richten (Finanzplanung) (betrifft S. 52)
  1. Übertragung der Befugnisse zur Umsetzung der LES von der Mitgliederversammlung auf das LAG -Entscheidungsgremium, dadurch Änderungen der Aufgaben des LAG -Entscheidungsgremiums und der Mitgliederversammlung (betrifft S. 13)
  1. Einfügen des LES-Beschlusses der 17. Mitgliederversammlung der LAG Region Bamberg e.V. (betrifft S. 61 – 63)
  1. Aktualisierung der Satzung des Vereins Region Bamberg e. V. (betrifft S. 68 – 70)

PROJEKTFÖRDERUNG

Es gibt seit der letzten Förderperiode zwei Wege einer LEADER-Förderung. Generell gilt, dass alle geförderten Projekte einen Beitrag zur Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) leisten müssen.

Beide Abläufe sind im folgenden dargestellt:

ALLGEMEINE LEADER-FÖRDERUNG

Neben Privatpersonen und Vereinen sind auch Kommunen und Unternehmen antragsberechtigt.

Die Förderquote bei produktiven Einzelprojekten liegt bei 30  % der Nettokosten, bei nicht produktiven Projekten (ohne Gewinnerzielungsabsicht) bei 50 %. Für Kooperationsprojekte mit anderen LEADER-Regionen gelten andere Fördersätze. Die Mindestfördersumme bei Antragstellung beträgt 7.000 €, die Maximalförderung bei 250.000 €.

UNTERSTÜTZUNG BÜRGERENGAGEMENT

Es darf sich bei dem Projektträger nicht um eine Körperschaft öffentlichen Rechts handeln.

Die Förderquote liegt bei 80 % der Nettokosten. Die maximale Fördersumme beträgt 3.000 €.

Inhaltlich:

  • Das ehrenamtliche Engagement steht im Vordergrund des Projekts und kommt dem LAG-Gebiet zugute
  • Das Projekt dient der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)
  • Es handelt sich nicht um: laufende Gruppen- bzw. Vereinsarbeit oder reine Ersatzmaßnahmen

Formal:

  • Es handelt sich bei dem Projektträger nicht um eine Körperschaft öffentlichen Rechts
  • Der Projektträger hat in dieser Förderperiode 2023–2027 noch keine Förderung aus dem Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ erhalten
  • Die Umsetzung des Projekts hat noch nicht begonnen
  • Keine Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV (wirtschaftliche Tätigkeiten)
  1. Anfrage an das LAG-Management
    Sie haben eine Projektidee und möchten wissen, ob Sie dafür einen Zuschuss erhalten können? Dazu wenden Sie sich an das LAG-Management, welches Sie gerne berät.
  2. Projektgespräch mit dem LEADER-Koordinator
    Nach der Prüfung durch das LAG-Management, ob das Projekt mit den Entwicklungszielen der LAG vereinbar ist, erfolgt die Abstimmung mit dem LEADER-Koordinator. Er prüft, ob ein Projekt grundsätzlich bzw. unter welchen Voraussetzungen förderfähig ist.
  3. Projektvorstellung im Entscheidungsgremium der LAG
    Sowie die Voraussetzungen unter Punkt 3 erfüllt sind, wird das Projekt durch das LAG-Management bzw. dem Projektträger im Entscheidungsgremium (= Vorstand der LAG) vorgestellt. Daraufhin erfolgt die Bewertung nach einem Projektauswahlverfahren, in dem bestimmte Anforderungen erfüllt werden müssen.
  4. Beschluss durch das Entscheidungsgremium
    Nach einem positiven Beschluss durch das Entscheidungsgremium beginnt die eigentliche Antragstellung.
  5. Zusammenstellung aller Unterlagen
    Neben dem Ausfüllen des Antragsformulars sind noch verschiedene ergänzende Unterlagen für die Antragstellung notwendig. Diese können von Projekt zu Projekt unterschiedlich sein. Das LAG-Management steht Ihnen in allen Fragen zu diesem Arbeitsschritt gerne hilfreich zur Seite.
  6. Abgabe des Antrags bei der Bewilligungsstelle
    Die Antragsstellung erfolgt elektronisch im Online-Portal unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben.
  7. Bewilligung
    Nach der Bewilligung erfolgt die Zusendung des Förderbescheids an den Antragsteller. Ab diesem Zeitpunkt kann mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden.
  1. Anfrage an das LAG-Management
    Wenden Sie sich mit Ihrer Projektidee formlos an das LAG-Management.
  2. Beratung durch das LAG-Management
    Das LAG-Management prüft das Projekt auf Förderfähigkeit, berät Sie bei Vorbereitung der Projektvorstellung (s. Folgeschritt) und bereitet eine Zielvereinbarung vor (s. Website unter „Downloads & Links“).
  3. Projektvorstellung im Entscheidungsgremium der LAG
    Sie stellen Ihr Projekt mit einer (kurzen) PowerPoint-Präsentation dem LAG-Entscheidungsgremium vor. Die Präsentation muss dem LAG-Management im Vorfeld zugesandt werden. Fokus: inhaltliche Kriterien der Checkliste + Kostenplanung (für jede Position muss ein Angebot vorliegen).
    Die Sitzungen finden mehrmals im Jahr statt. Auf der Website der Region Bamberg werden die Termine angekündigt.
    Das Gremium entscheidet direkt über den Zuschuss. Bei positivem Beschluss unterschreiben der Vorsitzende der LAG und Sie die Zielvereinbarung.
  4. Umsetzung des Projekts
    Viel Erfolg dabei!
    Sollten Sie die Presse über Ihr Projekt informieren oder anderweitig Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt machen, freuen wir uns über eine Erwähnung der LEADER-Förderung.
  5. Auszahlung des Zuschusses
    Die Auszahlung muss spätestens zum Ende der Förderperiode erfolgen, den genauen Termin teilt Ihnen das LAG-Management mit. Bitte reichen Sie folgendes ein:
    ✓ kurzer Projektbericht
    ✓ Fotos zum Projekt, inkl. Rechte zur Nutzung der Bilder
    ✓ Presseartikel, falls vorhanden

WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Neben der LEADER-Förderung gibt es noch viele weitere Förderprogramme für ländliche Regionen. Hier haben wir einige für Sie aufgelistet:

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