Wir unterstützen Bürger, ihre Heimat zu gestalten!
WAS IST LEADER?
LEADER ist die Abkürzung der französischen Begriffe: Liaison entre actions de développement de l‘économie rurale; zu Deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.
Das LEADER-Programm unterstützt die Entwicklung der ländlichen Regionen. Die Besonderheit ist das „bottom-up“-Prinzip: Ideen zur Förderung und Entwicklung der Regionen kommen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst!
Lokale Aktionsgruppen wie die LAG Region Bamberg e. V. übernehmen die Beratung und helfen bei der Antragstellung, um die Fördergelder abzurufen.
Es werden innovative Projekte gefördert, die sich mit den Zielen der „Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)“ der Region Bamberg vereinbaren lassen.
Die LAGn unterstützen und steuern den Entwicklungsprozess, sind Anlaufstelle für Projektideen und bringen die verschiedenen Akteure in der Region zusammen.
Das Programm LEADER fördert bereits seit 1991 modellhafte innovative Aktionen im ländlichen Raum. Die LAG Region Bamberg e. V. nahm in der Förderperiode 2007-2013 zum ersten Mal an diesem Programm teil und setzt ihre Arbeit seitdem auch über die Förderperiode 2014-2022 hinaus in der aktuellen Förderperiode 2023-2027 fort.
Die LAG Region Bamberg wird vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Coburg-Kulmbach betreut. Die Projektberatung hat der LEADER-Koordinator inne, der im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg sitzt.
Weitere Informationen zum EU-Förderprogramm „LEADER in ELER“ erhalten Sie unter Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
LEADER setzt auf Erfahrungsaustausch und Kooperation. Für die Vernetzung der LEADER-Akteure in Deutschland ist seit Mitte 1997 die Deutsche Vernetzungsstelle (DVS) aktiv.
DIE LOKALE ENTWICKLUNGSSTRATEGIE (LES)
DIE LOKALE ENTWICKLUNGSSTRATEGIE (LES)
Um Fördermittel aus dem LEADER-Programm zu erhalten, muss jede LAG eine Lokale Entwicklungsstrategie verfassen, in der die Ziele formuliert sind, die sich die Region für den Förderzeitraum gesetzt hat.
Die Strategie und die damit verbundenen Ziele der Region Bamberg wurden unter Beteiligung der Bevölkerung, der Kommunen und Vereine in verschiedenen Veranstaltungen erarbeitet. Sie umfassen wesentliche Aspekte des täglichen Lebens und sollen die künftige Entwicklung unserer ländlichen Region steuern. Es wurden 4 Entwicklungsziele formuliert, die in Oberzielen und Handlungszielen weiter konkretisiert werden.
Damit ein Projekt über LEADER gefördert werden kann, muss das Projekt mindestens einem Entwicklungsziel und einem Handlungsziel zugeordnet werden, denn die Projektförderung bildet das zentrale Instrument zur Umsetzung der LES.
ZIELSYSTEMATIK
ZIELSYSTEMATIK
Die Erarbeitung der LES 2023-2027 fand unter der Überschrift statt: Resilienz – also die Stärkung der Krisenfestigkeit und Wandlungsfähigkeit der Region. Deshalb sollen geförderte Projekte zusätzlich folgende Herausforderungen mit in den Blick nehmen:
- Anpassung an den Klimawandel
- Ressourcenschutz und Artenvielfalt
- Sicherung der Daseinsvorsorge
- regionale Wertschöpfung
- sozialer Zusammenhalt
ÄNDERUNGEN DER LOKALEN ENTWICKLUNGSSTRATEGIE 2023-2027
ÄNDERUNGEN DER LOKALEN ENTWICKLUNGSSTRATEGIE 2023-2027
PROJEKTFÖRDERUNG
PROJEKTFÖRDERUNG
Es gibt seit der letzten Förderperiode zwei Wege einer LEADER-Förderung. Generell gilt, dass alle geförderten Projekte einen Beitrag zur Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) leisten müssen.
Beide Abläufe sind im folgenden dargestellt:
ALLGEMEINE LEADER-FÖRDERUNG
ALLGEMEINE LEADER-FÖRDERUNG
UNTERSTÜTZUNG BÜRGERENGAGEMENT
UNTERSTÜTZUNG BÜRGERENGAGEMENT
- Anfrage an das LAG-Management
Sie haben eine Projektidee und möchten wissen, ob Sie dafür einen Zuschuss erhalten können? Dazu wenden Sie sich an das LAG-Management, welches Sie gerne berät. - Projektgespräch mit dem LEADER-Koordinator
Nach der Prüfung durch das LAG-Management, ob das Projekt mit den Entwicklungszielen der LAG vereinbar ist, erfolgt die Abstimmung mit dem LEADER-Koordinator. Er prüft, ob ein Projekt grundsätzlich bzw. unter welchen Voraussetzungen förderfähig ist. - Projektvorstellung im Entscheidungsgremium der LAG
Sowie die Voraussetzungen unter Punkt 3 erfüllt sind, wird das Projekt durch das LAG-Management bzw. dem Projektträger im Entscheidungsgremium (= Vorstand der LAG) vorgestellt. Daraufhin erfolgt die Bewertung nach einem Projektauswahlverfahren, in dem bestimmte Anforderungen erfüllt werden müssen. - Beschluss durch das Entscheidungsgremium
Nach einem positiven Beschluss durch das Entscheidungsgremium beginnt die eigentliche Antragstellung. - Zusammenstellung aller Unterlagen
Neben dem Ausfüllen des Antragsformulars sind noch verschiedene ergänzende Unterlagen für die Antragstellung notwendig. Diese können von Projekt zu Projekt unterschiedlich sein. Das LAG-Management steht Ihnen in allen Fragen zu diesem Arbeitsschritt gerne hilfreich zur Seite. - Abgabe des Antrags bei der Bewilligungsstelle
Die Antragsstellung erfolgt elektronisch im Online-Portal unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben. - Bewilligung
Nach der Bewilligung erfolgt die Zusendung des Förderbescheids an den Antragsteller. Ab diesem Zeitpunkt kann mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden.
- Anfrage an das LAG-Management
Wenden Sie sich mit Ihrer Projektidee formlos an das LAG-Management. - Beratung durch das LAG-Management
Das LAG-Management prüft das Projekt auf Förderfähigkeit, berät Sie bei Vorbereitung der Projektvorstellung (s. Folgeschritt) und bereitet eine Zielvereinbarung vor (s. Website unter „Downloads & Links“). - Projektvorstellung im Entscheidungsgremium der LAG
Sie stellen Ihr Projekt mit einer (kurzen) PowerPoint-Präsentation dem LAG-Entscheidungsgremium vor. Die Präsentation muss dem LAG-Management im Vorfeld zugesandt werden. Fokus: inhaltliche Kriterien der Checkliste + Kostenplanung (für jede Position muss ein Angebot vorliegen).
Die Sitzungen finden mehrmals im Jahr statt. Auf der Website der Region Bamberg werden die Termine angekündigt.
Das Gremium entscheidet direkt über den Zuschuss. Bei positivem Beschluss unterschreiben der Vorsitzende der LAG und Sie die Zielvereinbarung. - Umsetzung des Projekts
Viel Erfolg dabei!
Sollten Sie die Presse über Ihr Projekt informieren oder anderweitig Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt machen, freuen wir uns über eine Erwähnung der LEADER-Förderung. - Auszahlung des Zuschusses
Die Auszahlung muss spätestens zum Ende der Förderperiode erfolgen, den genauen Termin teilt Ihnen das LAG-Management mit. Bitte reichen Sie folgendes ein:
✓ kurzer Projektbericht
✓ Fotos zum Projekt, inkl. Rechte zur Nutzung der Bilder
✓ Presseartikel, falls vorhanden
WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN
WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Neben der LEADER-Förderung gibt es noch viele weitere Förderprogramme für ländliche Regionen. Hier haben wir einige für Sie aufgelistet:
- Oberfrankenstiftung
- Stiftung der Sparkasse Bamberg
- Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE)
- Stiftungen in Bayern (Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung)
- Suchmaschinen Stiftungen und Förderprogramme (Deutsche Vernetzungsstelle)
- Förderdatenbank (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)
- Suchmaschine Stiftungen (Bundesverband deutscher Stiftungen)
- vbw (Stiftung der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.)









