Per Umlaufverfahren hat das LAG-Entscheidungsgremium im Abstimmungszeitraum 02.04.-12.04.2026 folgenden Beschluss zur Anpassung der Finanzplanung der LES gefasst:
„Bei sich abzeichnender Budgetausschöpfung kann das Budget flexibel und bedarfsgerecht entsprechend des Rankings der Einzelprojekte vergeben werden. Damit wird gewährleistet, dass die besten Projekte im Sinne der Erreichung der Ziele der LES insgesamt zum Zug kommen. Eine Überschreitung der grundsätzlichen Obergrenze von 250.000 € pro Projekt ist nicht möglich.
Beim ersten Projekt, für das gem. Rankingliste die noch verfügbaren Mittel nicht mehr vollständig ausreichen, ist ein LAG-Beschluss nur in Höhe der noch freien Fördersumme möglich. Bei Punktgleichheit wird ein nicht produktives Projekt bevorzugt. Bei mehreren nichtproduktiven Projekten wird das Projekt bevorzugt, das dem Entwicklungsziel mit der geringsten Auslastung dient. Andernfalls ist für keines der punktgleichen Projekte ein positiver LAG-Beschluss möglich. Sobald das Budget erschöpft ist, ist kein positiver LAG-Beschluss zu Projekten mehr möglich.“
Die bisherige Budgetverteilung auf die einzelnen Entwicklungsziele (LES Seite 52 / Stand 05.02.2025) ist damit aufgelöst.



